Kondolenz

Vielen Menschen fällt es nicht leicht, ihr Mitgefühl im  Trauerfall auszudrücken. Für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen ist es jedoch hilfreich und tröstlich, persönliche Anteilnahme zu erfahren. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Um Ihnen das Finden der richtigen Worte zu erleichtern, haben wir hier einige Formulierungshilfen zusammengestellt. Manchmal kann auch ein ausgewähltes Zitat die eigene Aussage unterstreichen.

Die Anrede

Freunde und Bekannte:

  • Liebe Martina, lieber Karl,

Vorgesetzte und Kollegen:

  • Sehr geehrte Frau Doktor Wagner,
  • Sehr geehrter Herr Schnittgen,
Ein guter Beginn

Freunde und Bekannte:

  • Ich kann noch nicht fassen/Wir können noch nicht fassen,dass Dein Bruder einen tödlichen Unfall hatte/uns für immer verlassen hat.
  • Wir sind sehr traurig, dass Inge nicht mehr unter uns ist.
  • Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.

Vorgesetzte und Kollegen:

  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Mutter erfahren.
  • Zum schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von – erleiden müssen.
Wertschätzung der/des Verstorbenen

Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden.

  • Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nicht vergessen.
  • Wir hatten ihn sehr gerne, die Lücke, die er hinterlässt, wird nur schwer zu schließen sein.

Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das etwa so tun:

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt.
  • Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
  • Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.

 

Der gute Schluss

Was wünschen Sie Ihren Freunden jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss.

  • Sei umarmt
  • Mit stillem Gruß
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
  • Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch

Stehen Sie dem Trauerhaus nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:

  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.

Kinderfragen

Es kommt häufig vor, dass ein Trauerfall in der Familie gegenüber den Kindern tabuisiert wird. Oft werden ihnen falsche Bilder vermittelt, die zu Unsicherheiten führen können. Eine Aussage wie z. B. „Er macht jetzt eine lange Reise“ ist für junge Menschen nicht hilfreich, da sie falsche Vorstellungen und Hoffnungen weckt.

Wichtig ist es, Kinder in die Situation einzubeziehen und ihre Gefühle ernst zu nehmen, denn auch sie sind von der Trauer betroffen. Sie können verstehen, dass das Leben endlich ist. Hilfreich ist es, Heranwachsende mit den Abläufen der Bestattung vertraut zu machen und ihnen die Bedeutung des Grabes und des Friedhofs zu erklären. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Trauer: Gemeinsame Rituale des Gedenkens spenden Kindern und Erwachsenen Trost.

Literatur

Bücher können helfen, den Verlust eines lieben Menschen zu verarbeiten und mit der Zeit Zuversicht zu entwickeln.

Das Angebot ist vielseitig. Es gibt Ratgeber und Erfahrungsberichte, Gedichtbände mit einfühlsamen Worten oder auch die entsprechende Belletristik.

Erbrecht/Testament

Juristisch gesehen ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig geregelt.

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, vielleicht um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder um die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der u. a. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, erforderlich.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie Namen, Ort und Datum enthalten. Ein Testament, das unter notarieller Aufsicht erstellt wird, ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als vorteilhaft erweisen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten dürfen. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie professionell unterstützen.

Informationen zu den Themen Erben und Vererben finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de

Rentenfragen

Finanzielle Hilfe

Oft ist ein Trauerfall leider auch mit finanziellen Belastungen in der Versorgung verbunden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber den Rententrägern möglichst zeitnah geltend zu machen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Die Witwen-/Witwerrente

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Die nachfolgenden Dokumente werden hierfür benötigt:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Sterbevierteljahr: wird von uns beantragt
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse (des Hinterbliebenen)
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
Die Waisenrente

Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind für Ihre Fragen da und stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

www.deutsche-rentenversicherung.de

Organspende

Für einige Menschen ist die Organspende eine selbstverständliche Entscheidung, die Leben retten kann, während andere sie aus persönlichen oder ethischen bzw. religiösen Gründen ablehnen.
Als Organspender können Sie mit Hilfe eines Organspendeausweises darüber verfügen, dass im Falle Ihres Todes Ihre Organe an lebensbedrohlich erkrankte Menschen gespendet werden dürfen.
Sie können bestimmen, welche Organe gespendet werden dürfen.

Auch haben Sie die Möglichkeit, einer Spende generell zu widersprechen.
Jeder Mensch sollte sich bewusst und kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen und seine eigene Entscheidung treffen, auch andere Meinungen dazu respektieren. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorstellungen. Die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält weitere Informationen für Sie bereit.

Hier können Sie sich auch einen Organspendeausweis downloaden:

www.bzga.de
www.organspende-info.de

Hospizarbeit

Wir unterstützen seit vielen Jahren die Hospizarbeit und engagieren uns für das Wohl von Patienten in ihrer letzten Lebensphase und ihren Angehörigen.

Die nachfolgenden Adressen empfehlen wir gerne:

Ambulanter Hospizdienst der Diakonie Lahn Dill

Langgasse 3
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 / 90 13 16
Ansprechpartnerin: Frau Adams

 

Patientenverfügung

Jeder Mensch, der sichergehen möchte, dass seine Wünsche im Krankheitsfall realisiert werden, ist mit einer Patientenverfügung (Patiententestament) gut beraten. Dabei handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung, die die eigenen Vorstellungen bzgl. der medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder auch Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, manifestiert. Mit einer Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson bestimmt, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss. Die Vorsorgevollmacht stellt eine Alternative zur Betreuungsverfügung dar. Hierbei wird ebenfalls eine Vertrauensperson benannt, die bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts nicht erforderlich. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Menschen kann die vorher bestimmte Person sofort in seinem Sinne handeln. Die Verfügungen sollten regelmäßig aktualisiert werden, da sich die Lebenssituationen schnell ändern können. Informieren Sie die Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort der entsprechenden Unterlagen. Ein Gespräch mit Ihrem Arzt oder auch ggf. mit einem Rechtsanwalt gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Erste Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:  www.bmjv.de

Das digitale Erbe

Im Rahmen eines Sterbefalls muss leider auch berücksichtigt werden, dass die digitalen Spuren mit dem Tod eines Menschen nicht automatisch gelöscht werden.

Abmeldungen und Stornierungen von E-Mail- Konten, Bestellungen, Sozialen Netzwerken, Abonnements sowie weiteren Online-Aktivitäten sollten unbedingt rechtzeitig in die Wege geleitet werden.

Die Erben müssen im anderen Falle mit zusätzlichen Belastungen rechnen.
Das Problem: In der Regel kennen die Angehörigen jedoch keine Passwörter bzw. die Zugangsdaten zu den Anbietern.

Sprechen Sie uns gerne auf dieses Thema an. Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses.